Die Schule bietet nicht nur Schülerinnen und Schülern, sondern auch Eltern große Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Das im Berliner Schulgesetz verankerte Recht auf Mitbestimmung können die von unserer Schule gewählten Schüler- und Elternvertreter:innen auf vielfältige Weise einsetzen.
Schüler:innenbeteiligung
In unseren Klassen findet wöchentlich der so genannte Klassenrat statt. Der Klassenrat ist ein hervorragendes Instrument zur Förderung sozialer und demokratischer Kompetenzen. Die Schülerinnen und Schüler üben, respektvoll miteinander zu kommunizieren und ihre Kritik, Ideen sowie Wünsche in konstruktiver Weise zu formulieren. Ideen oder Wünsche, die im Klassenrat formuliert werden, werden von den Klassensprecher:innen in unseren Moselrat getragen. Damit keine Informationen verloren gehen, protokollieren die Schriftführer des Klassenrats in unserem „Moselbuch“.
Unser Moselrat tagt alle zwei Wochen mit Schulleitung, unserer Schulsozialarbeiterin und unseren Bundesfreiwilligendienstleistenden und entwickelt Ideen und Aktionen für unsere Schule. So wurde z.B. in der Vergangenheit die Idee einer Mottowoche oder unserer Hofpausendisco in unseren Schulalltag integriert. Die Klassensprecher:innen informieren ihre Klassen über aktuelle Vorhaben der Schule und andere wichtige Themen im Klassenrat.
Elternbeteiligung
Mit den Elternvertreter:innen finden regelmäßig Sprechstunden und Versammlungen statt. Bitte gehen Sie auf Ihre Elternvertreter:innen zu, wenn Sie Ideen und Anliegen haben.
Vorsitzende der Gesamtelternvertretung: Frau Buchholz (gesamtelternvertretung@moselschule.de)
Was ist die Gesamtelternvertretung?
Die Gesamtelternvertretung (GEV) ist das im Schulgesetz vorgesehene Gremium zur Vertretung der schulischen Interessen aller Eltern einer Schule. Aus wem besteht die Gesamtelternvertretung? Die Gesamtelternvertretung besteht aus allen gewählten Klassenelternsprecher der Schule (§ 90 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz). In jeder Klasse werden in der Regel zwei gleichberechtigte Klassenelternsprecher:innen gewählt. Diese Elternsprecher sind stimmberechtigte Mitglieder der Gesamtelternvertretung.
Aufgaben der Elternsprecher in der Gesamtelternkonferenz
In der Gesamtelternvertretung (GEV) kommen Informationen aus allen Gremien – der Schule, dem Bezirk und dem Land zusammen. Eine wichtige Aufgabe ist es, dass wir uns für die Belange und Probleme aller Eltern in unserer Schulen einsetzen. Die Elternvertreter:innen erhalten auf jeder GEV-Sitzung die Möglichkeit, Fragen oder Vorschläge aus ihrer Klasse vorzubringen.
Anzahl der GEV-Sitzungen im Jahr
Die Gesamtelternvertretung trifft sich mindestens dreimal im Schuljahr (§90; Absatz 1 SchuG). Wir sind auf die regelmäßige Teilnahme der Elternsprecher angewiesen um eine beschlussfähige 2/3 Mehrheit (§ 116,3 SchulG) in der GEV-Sitzung zu erhalten.
Aufgabe des Schulelternsprecher (Vorstand)
Der GEV Vorstand ist im ständigen Kontakt mit der Schulleitung und vertritt die Interessen der Elternschaft auch gegenüber den Schulbehörden. Unser Ziel ist es, die Schulleitung zu unterstützen und auftretende Probleme gemeinsam zu lösen. Wir möchten Schulprojekte unterstützen durch zeitliches und organisatorisches Engagement. Der Vorstand der GEV ist auch ansprechbar, wenn Probleme in einzelnen Klassen auftreten, die durch Gespräche zwischen den beteiligten Elternvertretern und den beteiligten Lehrern nicht lösbar sind.
Was wir brauchen?
Ihre Unterstützung! Nicht alle Ämter müssen zwingend mit gewählten Elternvertretern besetzt werden. Sie als Eltern der Moselschule sind herzlich eingeladen und willkommen, ihre Ideen und Erfahrungen mit einzubringen. Für eine längerfristige Mitwirkung von Eltern wurden folgende Arbeitsgruppen gebildet: AG Kommunikation, AG Essenskommission.
Datenschutz
Die Mitglieder der GEV sind zur Verschwiegenheit in allen Personalangelegenheiten und in allen Angelegenheiten, für die das Gremium die Vertraulichkeit der Beratung beschlossen hat, verpflichtet. Werden solche Angelegenheiten protokolliert, so sind sie in einer Anlage zum Protokoll aufzuführen. Diese Anlage darf nur von den Mitgliedern des betreffenden Gremiums eingesehen werden.
zum Download:
| Leitfaden für Schülervertreter | ![]() |
| Leitfaden für Elternvertreter | ![]() |



