Rückkehr aus den Ferien, Schulpflicht und Quarantäne

Am 23. Juni 2020 hat der Senat von Berlin die Sars‐Cov‐2 Infektionsschutzverordnung beschlossen. Sie wird voraussichtlich am 27. Juni 2020 in Kraft treten. Die bereits geltenden Regelungen zu 14tägigen Quarantänezeiten nach der Rückkehr aus Risikogebieten werden beibehalten.


 

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Nach § 8 Absatz 1 der Sars‐Cov‐2‐Infektionsschutzverordnung sind aus dem Ausland einreisende Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich selbst für 14 Tage zu isolieren. Daher wird dringend empfohlen, spätestens 14 Tage vor Unterrichtsbeginn von einer Ferienreise mit auch nur zeitweisem Aufenthalt in einem Risikogebiet zurückzukehren.

Das vollständige Schreiben der Senatsbildungsverwaltung finden Sie hier: Rückkehr aus Ferien und Quarantäne

Eine Aufstellung der aktuell als Risikogebiete durch das Robert Koch Institut eingestuften Regionen finden Sie hier: Robert Koch Institut Risikogebiete