Die Information zur Erhebung personenbezogener Daten an der Grundschule im Moselviertel finden Sie hier: 03G20 InformationspflichtenArt13-Grundschule-Sep2023

 Schulgesetz §64 Absatz 11 / Datenschutzbrief Oktober 2021

,,Digitale Tools können von der Schule eingesetzt werden, wenn sie für die Aufgabenerfüllung der Schule erforderlich sind. Werden ausschließlich Daten verarbeitet, die gesetzlich vorgegeben sind (z.B. Schuldatenverordnung), entfällt die Notwendigkeit Einwilligungen einzuholen. … Die Schule muss ihrer Informationspflicht über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nachkommen.“